Visualisierung von Verbrauchswerten

Visualisierung von Verbrauchswerten

EED smartapart

Die EED (Energy Efficiency Directive – oder Energieeffizienz-Richtlinie 2018/2002) der Europäischen Union stellt Vermieter und Immobilieneigentümer vor besondere Anforderungen. Diese Regelungen betreffen unter anderem die Verbrauchserfassung, Fernablesung und Feststellung von Energieeinsparungen.

Ziele:

  • Senkung des europaweiten Energieverbrauchs.
  • Bewohner sollen die Auswirkungen ihres Verhaltens auf den Energieverbrauch genauer nachvollziehen können.
  • Regelmäßige, unterjährige Informationen über ihren Energieverbrauch zur zeitnahen Optimierung des Verbrauchsverhaltens der Bewohner.
  • Stärkere Sensibilisierung des Energieverbrauchs zur Veranlassung von Energieeinsparungen.

Lösungen von smartapart:

Tablet Stromverbrauch
Smartapart Wasserverbrauch EED

Visualisierung von Details und Vergleichswerten

Direkte Übernahme der Daten von den Sensoren oder Ihrem Energiedienstleister. Visualisierung auf dem Tablet inkl. Vergleichen.

Die Energieeffizienzrichtlinie bestimmt, dass Verbrauchsabrechnungen mehr Informationen sowie grafische Übersichtselemente enthalten müssen. Dazu zählen: die tatsächlichen Energiepreise, die Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, der im Haus genutzte Energiemix, ein klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr sowie ein Vergleich zu einem – bisher noch nicht definierten – durchschnittlichen Nutzer. Auch hier kann es durch den deutschen Gesetzgeber noch zu Änderungen kommen.

Eigenabrechnung über Servicegesellschaften

Eigenabrechung inklusive Zählerstandsverwaltung und Ablesung mit eigener Infrastruktur für die notwendigen Zähleinrichtungen.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Z.B. zur Erkennung von Abnormitäten (Leckagen, o.ä.) und schneller Information/ Problemlösung.

Erweiterbar durch weitere smartapart Lösungen

wie Schutz der Bausubstanz (z.B. vor Wasserschäden, Schimmelbildung), Informations- und Kommunikationsplattform, Einbindung von Netzwerkangeboten, etc.

Zeitliche Umsetzung

der Energieeffizienz-Richtlinie:

  1. Bei der Neuinstallation von Zählern und Heizkostenverteilern sind nur noch fernablesbare Geräte zulässig.
  2. Wenn fernauslesbare Zähler installiert wurden ist der Vermieter verpflichtet, seinen Mietern zweimal jährlich Verbrauchsinformationen zukommen zu lassen (vierteljährlich, falls der Mieter dies verlangt oder bei elektronischer Informationszusendung).
  3. Ab 1. Januar 2022: mindestens monatliche Übermittlung der Verbrauchsinformationen an den Mieter (Ausnahme außerhalb von Heiz- und Kühlperioden), wenn fernauslesbare Zähler installiert wurden.
  4. Ab 1. Januar 2027: auch alle Bestandszähler müssen über eine Fernablese-Funktion verfügen.

Die Verpflichtung zur Neuinstallation ausschließlich fernablesbarer Zähler bezieht sich auf

Zähler, die den Energieverbrauch bei der Versorgung mit Wärme und Kälte (Fernwärme- und Fernkälteversorgung) und die Aufbereitung von Warmwasser („Trinkwarmwasser“) erfassen.

Sowie Zähler in Immobilien mit mehreren Wohnungen sowie in Mehrzweckgebäuden, in denen eine zentrale Versorgung mit Fernwärme, Fernkälte oder Trinkwarmwasser erfolgt.

Fakt ist, dass Deutschland zur Umsetzung der EED verpflichtet ist und mit der Umsetzung einige neue Aufgaben auf die Messdienstbranche und die Wohnungswirtschaft zukommen.

Visualisierung von Verbräuchen im Video erklärt:

Bildquellen:
© elxeneize – stock.adobe.com; © Franck Boston – shutterstock.com; © Stanisic Vladimir – shutterstock.com