
Fördermöglichkeiten für smartapart-Anwendungen

Smart-Living-Technologien sind eine gute Investition in die Zukunft. Sie erhöhen den Wohnkomfort, ermöglichen im Alter und bei eingeschränkter körperlicher Gesundheit länger eigenständiges Wohnen, steigern das Sicherheitsniveau und tragen dazu bei, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Der Staat fördert daher die Anschaffung oder Installation von Smart-Living-Anwendungen durch steuerliche Anreize, Zuschüsse, Kredite oder Darlehen. Zentrale Anlaufstelle zur Information und Übersicht zu passenden Förderprogrammen ist die Förderdatenbank des Bundes. Sie bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Wichtige Anlaufstellen für die Smart-Living-Förderung sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hinzu kommen steuerliche Fördermöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), Abschnitt 35c. Im Folgenden wird skizziert, welche Förderungen es gibt und wo weitere Informationen zu finden sind.
Bei Fragen zu Details und der Beantragung stehen die Beratungsstellen der KfW, BAFA oder auch Steuerberatungen zur Verfügung. Diese Seite dient der ersten Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Förderungen von Smart-Living-Systemen zur Barriere-Reduzierung und für mehr Sicherheit
Die KfW fördert den Umbau von Immobilien, wenn damit Barrieren für Ältere, für Kinder oder für Menschen mit Behinderung verringert werden. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen. Dafür gibt es drei Programme:
- KfW 455-B− Barrierereduzierung – Barrierereduzierung: Zuschuss bis zu 6.250 Euro für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Den Zuschuss gibt es auch für den Kauf umgebauter Wohnungen. Förderfähig sind Smart-Home-Anwendungen für die automatische Steuerung von Jalousien, Rollläden, Türen und Toren, sodass diese auch trotz fehlender Kraft genutzt werden können. Auch smarte Türkommunikationssysteme können gefördert werden.
- KfW 455E – Einbruchschutz – Einbruchschutz: Zuschuss bis zu 1.600 Euro für (kleinere) Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen. Die Förderung können sowohl Eigentumsparteien als auch Mietende beantragen, alternativ auch als Kredit. Förderfähig sind Smart-Home-Anwendungen, die mit Alarmanlagen kombiniert werden und Einbrüche automatisch melden.
- KfW 159 – Altersgerecht umbauen – Altersgerecht umbauen: Kredit für Maßnahmen in den Bereichen Barrierereduzierung und Einbruchschutz bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind die bereits unter KfW 455-B und KfW 455-E genannten Anwendungen. Zu beachten: Die Programme KfW 455 und KfW 159 können nicht mit-einander kombiniert werden. KfW-Kredite sind zinsgünstig und in der Anfangszeit tilgungsfrei, sodass zu Beginn lediglich die Zinsen gezahlt werden. Antragsberechtigt sind Investoren, sowohl Eigentümergemeinschaften als auch Wohnungsunternehmen, Selbstnutzende oder Mietende.
- Von den Fördermaßnahmen generell ausgeschlossen sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Smartphone, Tablet, Computer, Fernseher oder Lautsprecher. Dieser Ausschluss gilt auch für die nachfolgenden Förderungen zur energetischen Sanierung bzw. Optimierung.
Förderungen von Smart-Living-Systemen zur energetischen Sanierung oder Optimierung
Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Bundesregierung darauf verpflichtet, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 anzustreben. Der Gebäudesektor soll dafür nicht mehr 210 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente wie im Jahr 1990 ausstoßen, sondern im Jahr 2030 nur noch 72 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Einsparung an Treibhausgasemissionen von etwa 67 Prozent. Nach 2030 sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien soll in Kombination mit Energieeinsparungen der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Mit der seit 01.01.2021 gültigen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat die Bundesregierung dafür neue Förderanreize für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden geschaffen. Gefördert werden nun auch digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsop-timierung („Efficiency Smart Home“). Förderfähig sind dadurch beispielsweise:
- Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizung, Belüftung und Klimaanlagen
- Lösungen zur Überwachung von Effizienz der Heizung, Monitoring-Systeme zum Erfassen und Auswerten des Energieverbrauchs, intelligente Heizkörper- und Raumthermostate

Steuerliche Förderung von Smart-Living-Systemen zur energetischen Sanierung
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen hat den Vorteil, dass es ihn auch dann noch gibt, wenn bereits Verträge oder sogar Maßnahmen abgeschlossen sind. Generell gilt, dass bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für energetische Modernisierung steuerlich geltend gemacht werden können, maximal in einer Höhe bis zu 40.000 Euro. Erfreulich: Smart-Living-Geräte sind nicht nur bei Sanierungen förderfähig, sondern auch wenn sie zur Optimierung der Heizung führen, also z.B. intelligente Thermostate, Präsenzschalter, Neueinbau oder Austausch von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Personen selbst im Haus leben und das Haus mindestens 10 Jahre alt ist. Auch für die steuerliche Förderung gilt: Gefördert werden kann eine Maßnahme immer nur einmal. Es darf also keine andere Förderung genutzt werden, die Kosten der Sanierung dürfen auch nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angegeben worden sein. Wichtig ist auch, dass nur Maßnahmen von Fachhandwerkern angerechnet werden – und das auch nur in den Bereichen ihres jeweiligen Gewerks. Eigenleistungen sind nicht steuerlich begünstigt.
BEG Smart-Living-Förderungen:
- Antragsstellung für Zuschüsse auf der BAFA-Website
- Antragsstellung für Kredite bei der Hausbank
- Zur Antragstellung ist ein/e Energieberater/in nötig (Infos dazu auf der BAFA-Website)
- Der Antrag muss vor Vergabe des Auftrags gestellt werden
KfW Smart-Living-Förderungen:
- Antragstellung für Zuschüsse auf dem KfW-Zuschussportal
- Antragsstellung für Kredite bei der Hausbank
- Energieberater/in wird nicht benötigt
- Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden
- Steuerliche Smart-Living-Förderungen
- Über die Einkommenssteuererklärung
- Nach Abschluss der Sanierung
Zusammenfassung der KfW-Förderungen unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home/
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